Pflegereform 2027: Was kommt auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu?

Vier neue Pflegebudgets, mehr Unterstützung für Angehörige und Einschnitte bei Pflegegrad 1: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung grundlegend verändern. Doch wird dadurch tatsächlich alles einfacher?
Wer heute Pflegeleistungen beantragt, braucht auf alle Fälle starke Nerven. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, die verschiedenen Leistungen sind schon heute für viele Betroffene kaum noch zu überblicken.
Das könnte jetzt zunächst sogar etwas komplizierter werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, verschiedene Leistungen in vier Budgets zusammenzufassen:
- Entlastungsbudget: Es soll das bisherige Pflegegeld ersetzen und künftig auch für Pflegehilfsmittel oder die Ersatzpflege durch Privatpersonen genutzt werden können.
- Sachleistungsbudget: Daraus sollen Pflegebedürftige die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanzieren können, einschließlich einer professionellen Ersatzpflege.
- Sozialraumbudget: Es soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen und für anerkannte Hilfen im Alltag zur Verfügung stehen, beispielsweise für Betreuung oder Nachbarschaftshilfe – allerdings erst ab Pflegegrad 2.
- Überbrückungsbudget: Es ist für Situationen gedacht, in denen die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, etwa bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson oder für eine Kurzzeitpflege.
Die Idee dahinter ist durchaus sinnvoll. Pflegebedürftige sollen flexibler entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen. Gleichzeitig sollen komplizierte Antragsverfahren entfallen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten.
Denn höhere Budgets bedeuten nicht automatisch mehr Geld. Teilweise werden Leistungen zusammengeführt, die bisher zusätzlich zur Verfügung standen. Wer künftig beispielsweise Ersatzpflege aus seinem Entlastungsbudget bezahlt, hat entsprechend weniger Geld für die laufende Pflege übrig.
Entscheidend wird deshalb sein, wie viel Unterstützung am Ende tatsächlich bei den Betroffenen ankommt.
Pflegegrad 1: Weniger Geld, dafür mehr Beratung?
Was dabei nicht untergehen sollte: Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren nicht sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel und Pflegekurse sollen beispielsweise weiterhin zur Verfügung stehen. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf die vier neuen Pflegebudgets.
Besonders schmerzlich dürfte deshalb der Wegfall des Entlastungsbetrags sein. Immerhin stehen damit künftig bis zu 1.572 Euro im Jahr weniger für praktische Unterstützung im Alltag zur Verfügung.
Übrigens: Noch ist das Pflegeneuordnungsgesetz nicht verabschiedet. Der Bundestag muss sich mit dem Entwurf befassen. Änderungen sind also weiterhin möglich.
Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
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